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   OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16   

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OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16 (https://dejure.org/2018,25686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 (https://dejure.org/2018,25686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2018 - 7 KS 108/16 (https://dejure.org/2018,25686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung des Begriffs des Schienenweges in der 16. BImSchV; Gemeindliches Selbstverwaltungsrecht in der Form der gemeindlichen Planungshoheit; Klagebefugnis einer Gemeinde als GmbH-Gesellschafterin; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Klagebefugnis einer Gemeinde als Gesellschafterin einer GmbH; Begriff des Schienenwegs; baulicher Eingriff

  • rechtsportal.de

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung des Begriffs des Schienenweges in der 16. BImSchV ; Gemeindliches Selbstverwaltungsrecht in der Form der gemeindlichen Planungshoheit; Klagebefugnis einer Gemeinde als GmbH-Gesellschafterin; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Plangenehmigung für das Vorhaben Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 1062
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Eine Gemeinde kann sich im Rechtsstreit gegen einen Planfeststellungsbeschluss bzw. eine Plangenehmigung auf das aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG folgende gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere in der Form der gemeindlichen Planungshoheit, und ihr zivilrechtlich geschütztes (Grund-)Eigentum als abwägungserhebliche Belange berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris).

    Das Klagerecht steht ihr nicht als Sachwalterin von Rechten Dritter oder des Gemeinwohls zu, sondern nur im Hinblick auf ihre eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 VR 12.08 -, juris).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass eine Gemeinde wie ein privater Grundstückseigentümer die (teilweise) Inanspruchnahme eines in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks als abwägungserheblichen Belang geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris).

    Darüber hinaus muss die Planfeststellungsbehörde auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht nehmen, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris).

    Das Selbstgestaltungsrecht schützt vor Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.05.2012 - 9 A 35.10 -, juris).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11

    Planfeststellungsrecht; überörtliches Straßenbauvorhaben; Verfahrensposition des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Vielmehr muss sich aus seinem Vorbringen darüber hinaus auch ergeben, dass sich der gerügte Verfahrensfehler möglicherweise auf seine Rechte selbst ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; Vallendar/Wurster in: Hermes/Sellner, Beck"scher AEG-Kommentar, 2. Auflage 2014, § 18 Rn. 311).

    Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zu Gunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d. h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens im Bundesfernstraßengesetz und im Bundeswasserstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, die Gesetze hätten dem durch eine entsprechende Baumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 15.10.1991 - 7 B 99.91, 7 ER 301.91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).

    Einer Gemeinde steht ein Abwehrrecht gegen eine fernstraßenrechtliche Maßnahme, ungeachtet des Verfahrens, das dieser Maßnahme zu Grunde liegt, nur dann zu, wenn die Gemeinde einen Eingriff in eine materielle Rechtsposition geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Auszuscheiden sind dagegen weitere, zu den Betriebsanlagen der Eisenbahn zählende Einrichtungen wie Bahnsteige einschließlich der für den Zugang erforderlichen Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, juris, m. w. N.).

    Die Veränderungen würden sich im Ergebnis lediglich als Maßnahmen zur Steuerung der Betriebsabläufe erweisen, durch die die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für Ansprüche nach § 1 der 16. BImSchV nicht erfüllt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, juris).

  • VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Eine Änderung im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV muss baulicher, folglich nicht nur betrieblicher Art sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es in seinem - von der Klägerin in Bezug genommenen - Urteil vom 05. März 1996 (Az. 20 B 92.1055, juris) für denkbar hält, dass sich die Ausstrahlung "erheblicher baulicher Eingriffe" - im Sinne der Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamer Abschnitt) erweitere, und zwar dann, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden solle, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Eine Gemeinde kann daher "zur Sicherung der Benutzung der benachbarten Grundstücke" als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie private Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, juris).

    Durch das plangenehmigte Vorhaben werden damit keine (Lärm-)Immissionen hervorgerufen, die die gemeindliche Planung beeinträchtigen bzw. dazu führen könnten, dass die Klägerin Ansprüche auf die zur Sicherung ihrer Planungshoheit etwa notwendigen Schutzanlagen geltend machen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zu Gunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d. h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens im Bundesfernstraßengesetz und im Bundeswasserstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, die Gesetze hätten dem durch eine entsprechende Baumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.2012 - 9 B 95.11 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 15.10.1991 - 7 B 99.91, 7 ER 301.91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 26.78 -, juris).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.05.2012 - 9 A 35.10 -, juris).

    Das Selbstgestaltungsrecht schützt vor Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.05.2012 - 9 A 35.10 -, juris).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Hierfür genügt es, dass eine Verletzung von Rechten nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass eine Gemeinde wie ein privater Grundstückseigentümer die (teilweise) Inanspruchnahme eines in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks als abwägungserheblichen Belang geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Das Klagerecht steht ihr nicht als Sachwalterin von Rechten Dritter oder des Gemeinwohls zu, sondern nur im Hinblick auf ihre eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 VR 12.08 -, juris).

    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.05.2012 - 9 A 35.10 -, juris).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
    Ob und wie lange der Betrieb auf dieser Strecke ruht, ist - abgesehen von der Frage der Funktionslosigkeit - für die Grenzen der kommunalen Planungshoheit belanglos (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 A 18.98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92

    Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende

  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1998 - 5 S 1060/98

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 22 A 16.40037

    Plangenehmigung für Erneuerung einer Bahnstromfernleitung

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13

    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung;

  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit;

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 A 19.08

    Klagebefugnis einer Gemeinde für eine Anfechtungsklage gegen einen

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris; Urteil des Senats vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Monatsfrist aus § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO tatsächlich galt oder ob - da die dem Planänderungsbeschluss beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung abweichend von § 6 Satz 1 UmwRG auf eine sechswöchige anstatt eine zehnwöchige Klagebegründungsfrist hinweist (vgl. zum Vorrang der Regelung des § 4a UmwRG a.F. gegenüber § 18e Abs. 5 AEG a.F.: Senat, Urteil vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris m.w.N.) - lediglich die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO zu beachten war.

    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris; Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2020 - 13 LA 323/19

    Anlage; Auslegung; Gewässerausbau; Plangenehmigung; richterliche Fristsetzung;

    Es versucht lediglich, der Ausnahmesituation des Einzelfalls bei einer erst spät möglichen Akteneinsicht und einer ohne Beachtung des § 6 UmwRG gesetzten richterlichen Klagebegründungsfrist gerecht zu werden, wie die Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2018 - 7 KS 108/16 - (juris Rn. 59) belegt.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Der Gesetzgeber beabsichtigte mit der Einfügung des § 6 UmwRG eine einheitliche und abschließende Regelung für alle Rechtsbehelfe im Geltungsbereich dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris, sowie Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18 -, juris; Urteil des Senats vom 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Hierzu gehört insbesondere die Gleisanlage mit ihrem Unter-, aber auch mit ihrem Überbau einschließlich einer Oberleitung (BVerwG, Urt. v. 12.04.2000 - 11 A 18.98 -, juris Rn. 112, v. 20.05.1998 - 11 C 3.97 -, juris Rn. 26, beide m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 29.01.2020 - 5 S 1658/17 -, juris Rn. 60; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.08.2018 - 7 KS 108/16 -, juris Rn. 84; Michler a.a.O, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 8 ZB 16.787

    Klagebefugnis des Drittbetroffenen wegen der behaupteten Verletzung einer

    Aus den Verfahrensvorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ergibt sich kein eigenständiges subjektives Recht auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (vgl. NdsOVG, U.v. 28.8.2018 - 7 KS 108/16 - juris Rn. 95 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 08.08.2022 - 1 N 88/19

    Beiladung im Falle eines Normenkontrollantrages bezüglich einer Aufhebungssatzung

    Ein Grundstück, das zum Gesellschaftsvermögen einer GmbH gehört, ist materiell-rechtlich stets Eigentum der Gesellschaft und nicht (gesamthänderisch gebundenes) Eigentum der Gesellschafter, mithin stehen die Eigentumsrechte an dem Grundstück ...c ausschließlich der A. und nicht dem Antragsteller zu (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. August 2018 - 7 KS 108/16 -, juris).
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